Das Verhältnis zwischen dem Erstattungsanspruch nach § 14 GmbHG
Die aktuelle Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG – Mehr Schein als Sein?
Flöther, Lucas F.
Verstößt der Geschäftsführer einer insolventen GmbH durch Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen gegen die Masseerhaltungspflicht i.S.d. § 64 Satz 1 GmbHG (= § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.) können diese Rechtshandlungen zugleich Anfechtungsansprüche nach §§ 129 ff. InsO zugunsten der Insolvenzmasse begründen. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn die Zahlungen in den letzten drei Monaten vor der Stellung des Eröffnungsantrags geleistet wurden. Denn in diesem als gesetzliche Krise bezeichneten Zeitraum wird die Insolvenzreife der Gesellschaft häufig schon eingetreten sein, sodass nicht nur Anfechtungstatbestände vorliegen, sondern auch die Voraussetzungen der Masseschmälerungshaftung erfüllt sein werden. Der folgende Beitrag geht auf das Konkurrenzverhältnis zwischen der Masseschmälerungshaftung des Geschäftsführers und den Rückgewähransprüchen aus Insolvenzanfechtung ein und widmet sich den Auswirkungen der Inanspruchnahme des Geschäftsführers.