STABILISIERUNGS- UND RESTRUKTURIERUNGSRAHMEN

Die Euro­päische Union hat ein neues Re­strukturierungs­instrument auf den Weg gebracht: Den „präventiven Restrukturierungs­rahmen“. Der Rechts­rahmen ist von den EU-Mitglied­staaten in das nationale Recht umzusetzen. Dieser Pflicht kam der deutsche Gesetz­geber bereits nach.

Mit dem 1. Januar 2021 hat sich für Unter­nehmen durch das Unternehmens­stabilisierungs- und -restrukturierungs­gesetz – kurz: StaRUG – ein neuer Sanierungs­weg eröffnet, der die außer­gerichtliche Re­strukturierung Ihres Unter­nehmens erleichtert. Für Details zum Inhalt des Gesetzes klicken Sie bitte hier.

Damit steht Unter­nehmen ein neuer Werk­zeug­kasten zur Re­strukturierung abseits vom Insolvenzv­erfahren zur Verfügung, der sie flexibel, frühzeitig und still wieder auf Kurs bringt. Wir agieren für Sie auch hier gewohnt weit­sichtig, moderieren Interessen und erarbeiten gemeinsam Verhandlungs­erfolge für Sie.

Daher sind wir schon heute für Sie vor­bereitet und haben uns um­fänglich mit dem Gesetz zum neuen Re­strukturierungs­rahmen aus­einandergesetzt. Weitere Informationen finden sie hier.

Wir sind eine Idee weiter.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema finden Sie hier:

Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Hrsg.) (voraussichtlich Februar 2021): Präventiver Restrukturierungsrahmen: PRR (C.H. Beck)
 
Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Hrsg.) (2019): „Handbuch Sanierungsrecht: Einführung zur Richtlinie der Europäischen Kommission über präventive Restrukturierungsrahmen“ (C.H. Beck) - Leseprobe
 
Dr. Florian Eckelt (2020): Der präventive Restrukturierungsrahmen, Europäische Vorgaben und Umsetzungsspielräume für die EU-Mitgliedstaaten (Nomos). Weitere Informationen können Sie hier abrufen. Ebenfalls online abrufbar über Nomos eLibrary.