Die Europäische Union hat ein neues Restrukturierungsinstrument auf den Weg gebracht: Den „präventiven Restrukturierungsrahmen“. Der Rechtsrahmen ist von den EU-Mitgliedstaaten in das nationale Recht umzusetzen. Dieser Pflicht kam der deutsche Gesetzgeber bereits nach.
Mit dem 1. Januar 2021 hat sich für Unternehmen durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – kurz: StaRUG – ein neuer Sanierungsweg eröffnet, der die außergerichtliche Restrukturierung Ihres Unternehmens erleichtert. Für Details zum Inhalt des Gesetzes klicken Sie bitte hier.
Damit steht Unternehmen ein neuer Werkzeugkasten zur Restrukturierung abseits vom Insolvenzverfahren zur Verfügung, der sie flexibel, frühzeitig und still wieder auf Kurs bringt. Wir agieren für Sie auch hier gewohnt weitsichtig, moderieren Interessen und erarbeiten gemeinsam Verhandlungserfolge für Sie.
Daher sind wir schon heute für Sie vorbereitet und haben uns umfänglich mit dem Gesetz zum neuen Restrukturierungsrahmen auseinandergesetzt. Weitere Informationen finden sie hier.
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