EIGENVERWALTUNG & SCHUTZSCHIRM

Ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren ist für Unternehmen ein bewährtes Instrument, eine nachhaltige Restrukturierung und Entschuldung zu erreichen – und trotzdem Herr im eigenen Haus zu bleiben. Wir stehen Ihnen dabei als Partner zur Seite: Mitverantwortlich in der Geschäftsleitung oder als Berater – ganz nach Ihren Wünschen und den Erfordernissen der Situation. Dabei profitieren Sie von unserer Expertise bei der erfolgreichen Sanierung von Unternehmen in unterschiedlichen Branchen sowie unseren umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.

Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen große Chancen – birgt aber auch Risiken. Als Geschäftsführer und Vorstand sind Sie zum Beispiel erweiterten Haftungsrisiken ausgesetzt. Wir sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite stehen.

Wir nutzen das gesamte Maßnahmenspektrum – von der Entwicklung langfristig wirksamer Sanierungskonzepte bis hin zur effizienten Umsetzung.

Das gibt Ihnen Sicherheit und Handlungsfreiheit. Wir vertreten Ihre Interessen.

Mit In­kraft­treten des Gesetzes zur Fort­entwicklung des Sanierungs- und Insolvenz­rechts (SanInsFoG) am 1. Januar 2021 gelten neue Vor­schriften zur Eigen­verwaltung und zum Schutz­schirm­verfahren. Diesen Verfahren­sarten haben nunmehr verschärfte Zugangs­voraus­setzungen und erfordern eine noch um­fang­reichere Planung.

Für Unter­nehmen, die unter der COVID-19-Pandemie leiden, schafft indes das COVInsAG einen erleichterten Zugang zur Eigen­verwaltung und dem Schutz­schirm­verfahren. Dabei muss jedoch nach­gewiesen werden, dass die Pandemie Auslöser der Unternehmens­krise ist. Der Eintritt in ein Eigen­ver­waltungs- oder Schutz­schirm­verfahren bedarf mehr denn je einer guten Vor­bereitung.