30.06.2010 | MZ-Gespräch Im Fall Karstadt winken
50 Millionen Euro Honorar.
Rechtsanwalt André Wehner erläutert das Verfahren.
HALLE/MZ – Üppige Honorare für Insolvenzverwalter schlagen gerade in der Wirtschaftskrise hohe Wellen.
Laut „Süddeutsche Zeitung“ soll Karstadt-Insolvenzverwalter
Klaus Hubert Görg 50 Millionen Euro erhalten.
Mit André Wehner, Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht in der Kanzlei Flöther & Wissing in Halle, sprach MZ-Redakteur Christian Schafmeister über die Verfahrensweise.
Wehner: Die Insolvenzverwalter werden vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Zunächst gibt es eine Vorauswahl. Anschließend bestellt das Gericht meist einen vorläufigen, später einen endgültigen Insolvenzverwalter. In seiner Entscheidung, welche Kriterien bei der Auswahl besonders wichtig sind, ist der Insolvenzrichter recht frei. Wichtig ist, dass der Verwalter von Schuldner und Gläubigern unabhängig ist. Je größer die Verfahren, desto mehr zählt die Erfahrung des Einzelnen.
Wehner: Grundlage ist zunächst die Insolvenzmasse, also das gesamte Vermögen des Unternehmens, inklusive der noch offenen Forderungen. Das Insolvenzrecht sieht dann eine Staffelung vor. So erhält der Verwalter von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, von den nächsten 25.000 Euro 25 Prozent. In dem seltenen Fall einer Insolvenzmasse von mehr als 50 Millionen bleiben dem Verwalter von dem hierüber hinausgehenden Betrag in der Regel 0,5 Prozent.
Wehner: Nicht ganz. So können beispielsweise Abschläge oder Zuschläge auf diese Regelvergütung angemessen sein. Zuschläge sind bei dem Erhalt von Arbeitsplätzen in erheblichem Umfang denkbar. Über die Vergütung entscheidet das Amtsgericht, welches keinesfalls alle Vergütungsanträge einfach absegnet.
Wehner: Man darf die Arbeit eines Verwalters nicht unterschätzen. In Großverfahren müssen zum Teil tausende Forderungsanmeldungen geprüft werden. Sehr oft sind die Ansprüche unklar. Hinzu kommt: Der Insolvenzverwalter muss mit der Vergütung ein eigenes Team von Mitarbeitern finanzieren. Gerade an Großverfahren wirken dabei viele hoch qualifizierte Mitarbeiter mit. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Vergütung ein Ausgleich für die unbeschränkte persönliche Haftung des Insolvenzverwalters ist.
Wehner: Das sehe ich nicht so. Im Insolvenzrecht gibt es viele Anreize zur Sanierung der betreffenden Unternehmen. Was die Auftragsvergabe betrifft, so ist allerdings in der Tat etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Nicht umsonst ist die Vergütung des Insolvenzverwalters an seinen Erfolg geknüpft. Je mehr am Ende für die Gläubiger herauskommt, desto höher fällt auch die Vergütung für den Insolvenzverwalter aus.
Wehner: Es ist sicher richtig, dass Fälle wie die Insolvenz von Karstadt für den Insolvenzverwalter gewinnbringend sind. Daher sind solche Mandate in der Tat begehrt, was zu einem Wettbewerb der einschlägigen Insolvenzverwalterbüros führt. Viele Verbraucherinsolvenzen sind indes wenig einträglich.
MZ | Christian Schafmeister
