Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG.

Information zur Gläubigerversammlung
Am 27. November 2006 fand in der Arena Leipzig die erste Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West Aktiengesellschaft statt. Von den rund 8.000 Gläubigern, die ihr Kommen schriftlich angezeigt hatten, erschienen etwa 500 Gläubiger bzw. Gläubigervertreter. Die Anwesenden, zu denen zahlreiche Rechtsanwälte gehörten, repräsentierten knapp 4.000 Gläubiger mit einem Gesamtkapital von 98 Mio. €.

In diesem Insolvenzverfahren sind mehr als 38.000 Gläubiger beteiligt, die weit über 45.000 Einzelforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wirft den Vorständen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West Betrug vor. In den letzten Geschäftsjahren sollen diese bei Herausgabe der Inhaberteilschuldverschreibungen in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
In der Gläubigerversammlung berichtete der Insolvenzverwalter über folgende Punkte:
1. Bisheriger Verfahrensverlauf
2. Wirtschaftliche Entwicklung/Ursachen der Insolvenz
3. Vermögenslage (Aktiva und Passiva)
4. Fortführungsmöglichkeit unter Erhalt des Unternehmensträgers
5. Aussichten für einen Insolvenzplan
6. Quotenaussichten
7. Häufigste Fragen

1. Bisheriger Verfahrensverlauf
Am 19. Juni 2006 beantragte der Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, Herr Klusmeyer, beim Amtsgericht Leipzig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Er begründete den Insolvenzantrag mit Zahlungsunfähigkeit. Am folgenden Tag ordnete das Amtsgericht Leipzig die vorläufige Verwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Amtsgericht Leipzig beauftragte Herrn Flöther darüber hinaus, in einem Gutachten folgende Fragen zu beantworten:

Liegt ein Insolvenzgrund vor?

Welche Insolvenzmasse ist vorhanden? Reicht diese Masse aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens bezahlen zu können?

Bei einem ersten Besuch des Geschäftssitzes der Schuldnerin hat der vorläufige Insolvenzverwalter folgende Situation vorgefunden:
In ersten Gesprächen mit dem Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West wurde deutlich, daß das Unternehmen auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ tätig war und Inhaberteilschuldverschreibungen in erheblichem Umfang herausgegeben hat. Es stellte sich schnell heraus, daß ein Großteil der Anlegergelder seit geraumer Zeit zur Rückzahlung fällig war.

Die Arbeitnehmer waren nicht vor Ort. Die Geschäftsleitung wirkte hilflos. Der Bürobetrieb war nicht organisiert. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens war praktisch zum Erliegen gekommen. Die Flut an Briefen der um ihr Geld besorgten und teilweise aufgebrachten Anleger konnte nicht mehr bewältigt werden.

Ebenso rasch konnte festgestellt werden, daß die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West über einen umfassenden, am Anfang völlig unüberschaubaren Immobilienbesitz verfügt. Zudem waren Beteiligungen an zahlreichen, bundesweit verstreuten Unternehmen festzustellen.

Da im Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Verwaltung bereits strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand, den Hauptaktionär und Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens anhängig waren, bestand von Anfang an ein großes Medieninteresse. Vor diesem Hintergrund waren verschiedene Sofortmaßnahmen zu veranlassen.

Dies waren insbesondere:

Die Bewachung der Geschäftsräume der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-
West zur Tages- und Nachtzeit durch ein Wachschutzunternehmen. Der unkontrollierte Zutritt von Personen sowie der Abtransport bzw. die Vernichtung von Akten und Dokumenten mußten verhindert werden.

Weitere Sofortmaßnahmen waren:

Die Sicherung des umfangreichen EDV-Bestandes durch geschulte ITSpezialisten;
das Führen von Interviews mit dem Vorstand und Mitarbeitern des Unternehmens mit Hilfe erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater;

eine Inventarisierung sämtlicher Vermögenswerte; dazu wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet;

die Durchführung einer Betriebsversammlung und damit die Wiederaufnahme
des Geschäftsbetriebes in eingeschränktem Umfang;

die Sicherstellung des Informationsflusses mit den Strafverfolgungsbehörden

das Einsehen der bundesweit in Geschäfts- und Privaträumen beschlagnahmten Unterlagen sowie
das Herausgeben einer Presseerklärung, um dem Medieninteresse gerecht
zu werden.
Mit den Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse begannen auch umfangreiche Ermittlungen.

Der Insolvenzverwalter untersucht seither mit erfahrenen Mitarbeitern, insbesondere Rechtsanwälten, Fachanwälten für Insolvenzrecht, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern die Finanzflüsse in der Unternehmensgruppe Leipzig-West. Er bewertet den umfangreichen Immobilienbesitz und prüft die zahlreichen Unternehmensbeteiligungen.

Eine Hauptaufgabe ist die Aufarbeitung der teilweise ungeordneten und beschlagnahmten Buchhaltungsunterlagen. Es mußte festgestellt werden, daß die Geschäftsvorfälle entweder gar nicht oder nur unzureichend verbucht wurden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Geschäftsjahre müssen überprüft werden.
Allein diese Ermittlungen werden voraussichtlich noch Jahre andauern. Nahezu täglich werden zu den komplexen Sachverhalten neue Erkenntnisse gewonnen und weiterverarbeitet.

Bereits frühzeitig wurde deutlich, daß gegen den Mehrheitsaktionär der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, Herrn Jürgen Schlögel, Forderungen in Millionenhöhe bestehen. Nahezu zeitgleich mit seiner Verhaftung im Juli 2006 konnte mit Hilfe eines gerichtlichen Eilverfahrens ein sogenannter dinglicher Arrest gegen Herrn Schlögel erwirkt werden. Mit diesem Arrest wurden alle bekannt gewordenen privaten Vermögenswerte des Herrn Schlögel für die Gläubiger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West gesichert. Damit war ein Beiseiteschaffen dieser Vermögenswerte durch Herrn Schlögel nicht mehr möglich.
Anderen Gläubigern ist der Zugriff darauf praktisch unmöglich geworden. Die bekannten Vermögenswerte des Herrn Schlögel, wie Bargeld, Kraftfahrzeuge, Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen können aus heutiger Sicht zugunsten der Insolvenzmasse verwertet werden.

Das Ergebnis der Ermittlungen des vorläufigen Verwalters wurde einem umfangreichen Gutachten festgehalten und dem Insolvenzgericht vorgelegt.
Daraufhin hat das Amtsgericht Leipzig am 1. September 2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West eröffnet und Herrn Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.

2. Wirtschaftliche Entwicklung der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-
West Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft wurde bereits im Jahr 1926 von mittelständischen Leipziger Baubetrieben gegründet. Das Unternehmen errichtete in den Folgejahren in der Region Leipzig zahlreiche Mehrfamilienhäuser. Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens war jedoch nicht sehr erfolgversprechend.

Aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in der DDR konnte der zwischenzeitlich eingetretene Reparaturstau an den Immobilien nicht beseitigt werden. Mit dem Zusammenbruch der DDR im Jahr 1989/1990 stellte der damalige Vorstand des Unternehmens beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens. Dieses Verfahren entsprach weitestgehend dem damals in den alten Bundesländern geltenden Konkursverfahren. Der Konkursantrag der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West wurde jedoch später aus bislang unbekannten Gründen wieder zurückgenommen.

Ab dem Jahr 1991 sicherte sich Herr Jürgen Schlögel die Mehrheit der Geschäftsanteile an der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West und wurde schließlich Vorstand des Unternehmens. In den Folgejahren nahm die Aktiengesellschaft massiv Darlehen auf, um ihren Immobilienbestand zu sanieren und weitere Immobilien hinzuzukaufen.

Bereits kurz nach Eintritt des Herrn Schlögel in das Unternehmen bestand zwischen ihm und der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West ein sogenannter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Nach diesem Vertrag ist Herr Schlögel verpflichtet, die Verluste des Unternehmens zu übernehmen. Andererseits ist er berechtigt, die Gewinne der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West einzufordern.

Allerdings konnte die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West auch in den Folgejahren keine positiven Betriebsergebnisse erwirtschaften.

Diese Darstellung zeigt, daß die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West bis zum Jahr 1999 durchweg massive Verluste erwirtschaftet hat. Die Verluste schwankten zwischen etwa 1 Mio. und 11 Mio. DM.

Ab dem Jahr 1999 begann man, im großen Stil Inhaberteilschuldverschreibungen an Privatanleger herausgegeben. Das Gesamtemissionsvolumen beträgt ca. 552 Mio €.

Die bisherigen Ermittlungen des Verwalters ergaben folgende Verwendung der über Inhaberteilschuldverschreibungen eingenommenen Gelder:

Allein die Aufwendungen für das Einwerben der Gelder, also Beraterkosten, Werbungskosten, Versandkosten und vieles mehr, betrugen insgesamt ca. 46 Mio. €. Von dem eingenommenen Geld wurden einschließlich Zinsen ca. 339 Mio. € an die Anleger zurückgezahlt. Dies entspricht lediglich ca. 61 Prozent des Gesamtemissionsvolumens.

Hingegen sind allein an Herrn Schlögel Beträge in Höhe von insgesamt ca. 99 Mio. € geflossen. Weitere Millionenbeträge wurden an verbundene Unternehmen gezahlt.

Und schließlich wurden mit den Geldern der Anleger die Verluste des Unternehmens ausgeglichen.

3. Derzeitige Vermögenslage

a) Auffällig ist insbesondere, daß der tatsächliche Zeitwert des Aktivvermögens
der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West in einem krassen Mißverhältnis zu den Buchwerten steht. Den Geschäftsbüchern können Buchwerte in Höhe von insgesamt 359 Mio. € entnommen werden. Hingegen beläuft sich der tatsächliche Wert der bislang ermittelten Vermögensgegenstände der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West auf lediglich 47 Mio. €.

Wie setzen sich nun die einzelnen Vermögenspositionen zusammen. Die
wesentlichen Vermögenspositionen sind zum einen der Immobilienbestand
der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West; zum anderen Forderungen
und Beteiligungen.

Die Schuldnerin verfügt vor allem über einen in der gesamten Bundesrepublik verstreuten Immobilienbesitz und zahlreiche Unternehmensbeteiligungen.

Den größten Wert stellen die Grundstücke dar. Die Immobilien sind jedoch weitgehend zugunsten der beteiligten Kreditinstitute belastet. Die Erlöse aus den Verkäufen der Grundstücke können somit in erster Linie die Banken, und nicht die Anleger oder andere ungesicherte Gläubiger beanspruchen.

In welcher Höhe aus der Verwertung der Unternehmensbeteiligungen freie Masse erwirtschaftet werden kann, ist höchst fraglich. Bereits jetzt kann gesagt werden, daß sich zumindest eine Vielzahl der Unternehmen, an denen die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West beteiligt ist, selbst in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.

Bei den Forderungen handelt es sich überwiegend um Ansprüche gegen
Herrn Schlögel wegen unberechtigter Entnahmen. Der zwischen Herrn
Schlögel und der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West bestehende Ergebnis-
und Gewinnabführungsvertrag dürfte jedenfalls keinen ausreichenden Grund für die hohen Entnahmen des Herrn Schlögel darstellen.
Jedoch ist fraglich, ob die Forderungen gegen Herrn Schlögel in voller Höhe durchgesetzt werden können. Dies wird im wesentlichen von der Vermögenslage des Herrn Schlögel abhängen.

Die bereits bekannt gewordenen und arrestierten privaten Vermögenswerte
des Herrn Schlögel setzen sich wie folgt zusammen:

Neben einer vom Insolvenzverwalter gesicherten Lebensversicherung im Wert von über 1 Mio. € ist Herr Schlögel Eigentümer mehrerer Immobilien. Den größten Wert seines Privatvermögens stellen jedoch zahlreiche Unternehmensbeteiligungen dar.

Aber auch hier ist äußerst fraglich, in welcher Höhe aus der Verwertung
dieser Unternehmensbeteiligungen Erlöse erzielt werden können. Zumindest einige Unternehmen, an denen sich Herr Schlögel beteiligt hat, dürften in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken.

Zunächst – und das kann wirklich nur eine vorsichtige Schätzung sein
- kann davon ausgegangen werden, daß ein Betrag von bis zu 4 Mio. €
aus der Verwertung des Vermögens des Hauptaktionärs an die Insolvenzmasse
fließen könnte.

b) Trotz der enormen Anzahl von weit über 38.000 beteiligten Gläubigern
und 45.000 angemeldeten Forderungen hat der Insolvenzverwalter bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Forderungsanmeldungen bereits abschließend geprüft.

Die Verbindlichkeiten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West
betragen nach den bislang vorliegenden Forderungsanmeldungen insgesamt
ca. 339 Mio. €. Davon entfallen auf die Anleger Forderungen in Höhe von 296 Mio. €.

4. Fortführungsmöglichkeiten

Aufgrund der bisherigen defizitären Betriebsergebnisse und der weiterhin
zu erwartenden enormen Verluste kann in diesem Verfahren eine positive Fortbestehensprognose nicht erteilt werden. Die Liquiditätslage der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West ließe es zudem nicht zu, die Annuitäten der Immobilienfinanzierung zu erbringen sowie die Personalkosten vorzufinanzieren. Eine Fortführung des Unternehmens kommt daher nicht in Betracht.

5. Möglichkeiten eines Insolvenzplanes

Bei einem Insolvenzplanverfahren wird von den gesetzlichen Bestimmungen
der Insolvenzordnung abgewichen. Ziel eines Insolvenzplans ist regelmäßig die Sanierung des Unternehmens. In § 1 InsO heißt es, daß in einem Insolvenzplan abweichende Regelungen insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden können. Da jedoch eine Unternehmensfortführung in diesem Verfahren nicht möglich ist, scheidet aus Sicht des Verwalters auch die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens aus.

6. Quotenaussichten

Welche Zahlungen haben die geschädigten Gläubiger zu erwarten? Eine abschließende Antwort auf diese Frage kann der Verwalter erst geben, wenn die Insolvenzmasse vollständig verwertet ist. Erst dann steht nämlich fest, welcher Betrag an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet werden kann. Es wird voraussichtlich noch Jahre dauern, bis alle Vermögensgegenstände der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West verwertet worden sind. So müssen beispielsweise Hunderte Immobilien und Beteiligungen bewertet und verkauft werden, Forderungen eingezogen und voraussichtlich mehrere Jahre andauernde Prozesse geführt werden. Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West in dreistelliger Millionenhöhe muß jedoch davon ausgegangen werden, daß Sie selbst bei einer optimistischen Betrachtung allenfalls auf eine geringe Befriedigung ihrer Forderungen hoffen können. Die derzeit vorhandene Masse reicht gerade aus,
um die beträchtlichen Kosten dieses Verfahrens zu decken.

7. Häufigste Fragen und Antworten

Warum konnte es soweit kommen? Haben Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
nicht richtig gearbeitet?

Die Arbeit der beteiligten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wird von erfahrenen Spezialisten überprüft. Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich verpflichtet, gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Prüfung setzt jedoch insbesondere die Aufarbeitung der Buchhaltungsunterlagen voraus und wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wer ist für den großen Schaden verantwortlich? Wer kann in Haftung
genommen werden?

Schadensersatzansprüche kommen in erster Linie gegen den Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, die Aufsichtsräte, Herrn von Mildisch, Herrn Dr. Berger und Herrn Lucke, sowie Herrn Schlögel in Betracht. Die Frage ist aber vor allem, ob diese Ansprüche wirtschaftlich durchsetzbar sind. Der Ausgang der möglicherweise Jahre andauernden Rechtsstreitigkeiten bleibt abzuwarten.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig prüft alle im Zusammenhang mit der
Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West in Betracht kommenden
Straftatbestände. Gegen Herrn Schlögel und Herrn Klusmeyer ist bereits Anklage erhoben worden.

Welche Interessen vertritt eigentlich der Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter übt ein ihm vom Insolvenzgericht auferlegtes Amt aus. Er vertritt die Interessen aller Gläubiger und ist an Recht und Gesetz gebunden. Der Verwalter hat die Masse bestmöglich zu verwerten und an die Gläubiger zu verteilen. Er hat dem Insolvenzgericht in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen.

Wenn die Anleihe eines Anlegers vor der Anordnung der vorläufigen Verwaltung (20.06.2006) bereits fällig war, fällt diese dann trotzdem in die Insolvenz?

Auch diese Forderungen sind Insolvenzforderungen. Eine andere Betrachtung
läßt die Insolvenzordnung nicht zu. Sämtliche Anleger bzw. Insolvenzgläubiger werden gleich behandelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Sind die Originale der Wertpapiere angekommen? Sollen die Zinscoupons noch nachgeschickt werden? Was passiert, wenn die Originale nicht mehr auffindbar sind oder weitergegeben wurden?

Alle bislang zur Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West und dem Verwalter geschickten Originale der Wertpapiere wurden erfaßt. Die Urkunden sind den jeweiligen Forderungsanmeldungen beigefügt worden. Empfangsbestätigungen werden nur versandt, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt wird.

Die Zinscoupons sollten auf jeden Fall nachgereicht werden.

Sind die Originale der Wertpapiere verloren gegangen, muß durch den Anleger ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden. Der Verlust wird dann gerichtlich festgestellt. Gläubiger, die Wertpapiere in der Anleihe IHS 24 (intern 01) und IHS 25 (intern 02) gezeichnet und hierfür keine Schuldverschreibungsurkunden oder Zinscoupons erhalten haben, sind durch Vermerke in der EDV so gestellt, als hätten sie die Originale eingereicht.

Ist ein anderer im Besitz der Originale, kann nur dieser Forderungen
zur Insolvenztabelle anmelden.

Was passiert mit einem Freistellungsauftrag? Wann bekomme ich eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2006?

Die Freistellungsaufträge können Sie ab sofort, also mit Wirkung für
die Zukunft kündigen. Die bereits eingereichten Kündigungen werden
selbstverständlich berücksichtigt. Es ist nicht möglich, den Freistellungsauftrag
rückwirkend zu widerrufen. Die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2006 werden voraussichtlich im Januar 2007 versandt.

Wie bekomme ich weiterhin Informationen in diesem Insolvenzverfahren?

Sie werden über diese Homepage weiterhin über die neuesten Entwicklungen
in diesem Insolvenzverfahren informiert.

Dr. Lucas F. Flöther
(Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter)

Flöther & Wissing
Rechtsanwälte
Nikolaistraße 3 – 5
04109 Leipzig
Tel.: 0341 652200
Fax: 0341 65220111
E-Mail:


nach oben | zurück zur Übersicht

Illustration